Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechtliche Grundlagen für die Nutzung unserer Dienstleistungen und Website
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsdienstleistungen und die Nutzung der Website von SwissErbe. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen SwissErbe als Dienstleister und den Mandanten als Auftraggeber. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen oder der Nutzung unserer Website erkennen Sie diese Bedingungen als verbindlich an.
Anwendungsbereich
- • Erbrechtsberatung und -vertretung
- • Testamentserstellung und -beratung
- • Nachlassabwicklung und Vermögensverwaltung
- • Erbschaftssteueroptimierung
- • Website-Nutzung und digitale Services
- • Alle damit verbundenen Nebenleistungen
Ausschluss abweichender Bedingungen
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für mündlich getroffene Nebenabreden.
2. Vertragsschluss und Mandatsverhältnis
Ein Mandatsverhältnis kommt durch die Annahme des Auftrags durch SwissErbe zustande. Die Annahme erfolgt entweder ausdrücklich durch schriftliche Bestätigung oder stillschweigend durch Aufnahme der Tätigkeit. Bis zur Annahme sind Angebote und Kostenvoranschläge unverbindlich.
Ablauf des Vertragsschlusses
Anfrage und Erstberatung
Unverbindliche Kontaktaufnahme und kostenlose Erstberatung zur Klärung des Sachverhalts.
Auftragsdefinition
Präzise Festlegung des Leistungsumfangs und der entsprechenden Honorarvereinbarung.
Mandatsbestätigung
Schriftliche Bestätigung der Mandatsübernahme mit detaillierter Leistungsbeschreibung.
Besonderheiten bei Notfällen
In dringenden Fällen, insbesondere bei kurzfristigen Terminen oder Fristen, kann ein Mandatsverhältnis auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten begründet werden. Eine nachträgliche schriftliche Bestätigung erfolgt unmittelbar nach Behandlung der dringlichen Angelegenheit.
Eilverfahren umfassen
- • Fristwahrung bei Erbschaftsausschlagung
- • Dringende einstweilige Verfügungen
- • Zeitkritische notarielle Beurkundungen
- • Notfälle bei Nachlassabwicklung
3. Leistungsumfang und Pflichten
3.1 Leistungen von SwissErbe
Umfassende Beratung
Qualifizierte rechtliche Beratung nach den Standards der Schweizer Anwaltschaft unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage.
Gewissenhafte Vertretung
Interessenswahrung mit größter Sorgfalt unter Einhaltung aller berufsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen.
Dokumentation
Sorgfältige Dokumentation aller Mandatstätigkeiten und Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen.
3.2 Mitwirkungspflichten des Mandanten
Vollständige Informationen
Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben aller relevanten Tatsachen sowie rechtzeitige Mitteilung von Änderungen.
Unterlagen und Dokumente
Zeitnahe Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Vollmachten und sonstigen Dokumente.
Terminwahrnehmung
Pünktliche Wahrnehmung vereinbarter Termine und rechtzeitige Absage bei Verhinderung.
Grenzen der Beratung
Keine Garantie für Erfolg
SwissErbe übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Rechtsberatung oder -vertretung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zugesagt.
Steuerberatung
Steuerrechtliche Hinweise ersetzen nicht die Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
4. Honorar und Zahlungsbedingungen
Die Honorierung erfolgt nach dem Schweizerischen Anwalts-Tarif oder nach individueller Vereinbarung. Bei Pauschalpreisen wird dies vorab schriftlich festgehalten. Bei Zeithonorar werden die tatsächlich aufgewendeten Stunden in Anrechnung gebracht.
Honorarmodelle
Nebenkosten
- • Gerichts- und Verfahrenskosten
- • Notargebühren und Beurkundungskosten
- • Übersetzungskosten
- • Reise- und Fahrtkosten
- • Kosten für Auskünfte und Recherchen
- • Kosten für Sachverständige
- • Porto, Telefon, Kopien
Zahlungsbedingungen
Fälligkeit
Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Verzug
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. berechnet.
Vorschuss
Bei umfangreicheren Mandaten kann ein angemessener Vorschuss verlangt werden.
5. Verschwiegenheit und Datenschutz
SwissErbe unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Standesregeln der Schweizerischen Anwaltskammer. Alle Mandatsinformationen werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder der Mandant hat ausdrücklich zugestimmt.
Umfang der Verschwiegenheit
- • Alle Mandantengespräche und -korrespondenz
- • Sämtliche übermittelte Unterlagen und Dokumente
- • Interna der Rechtsberatung und Strategieentwicklung
- • Familiäre und persönliche Verhältnisse
- • Vermögens- und Finanzinformationen
- • Alle im Rahmen der Beratung erlangten Kenntnisse
Datenschutzmaßnahmen
- • Verschlüsselte Datenübertragung und -speicherung
- • Zugriffsbeschränkungen auf Need-to-know-Basis
- • Sichere physische und digitale Archivierung
- • Regelmäßige Sicherheitsaudits und Updates
- • Vertraulichkeitsvereinbarungen mit allen Mitarbeitern
- • Sichere Entsorgung von Dokumenten
Grenzen der Verschwiegenheit
Die Verschwiegenheitspflicht entfällt nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen oder bei ausdrücklicher schriftlicher Entbindung durch den Mandanten. Dazu gehören beispielsweise Anzeigepflichten bei Geldwäscherei oder richterliche Anordnungen in bestimmten Strafverfahren.
Wichtiger Hinweis
Auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses bleibt die Verschwiegenheitspflicht zeitlich unbegrenzt bestehen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
6. Haftung und Haftungsbeschränkung
SwissErbe haftet für Schäden aus der Verletzung von Beratungs- und Vertretungspflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgeschlossen.
Haftungsausschluss
- • Leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig
- • Schäden durch unvollständige Angaben des Mandanten
- • Verluste durch Nichteinhaltung von Mitwirkungspflichten
- • Änderungen der Rechtslage nach Beratungsende
- • Handlungen Dritter (Gerichte, Behörden, etc.)
- • Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände
Versicherungsschutz
Berufshaftpflicht
Versicherungssumme entsprechend den Vorgaben der Schweizer Anwaltskammer
Vermögensschädenhaftpflicht
Deckung für reine Vermögensschäden aus beruflicher Tätigkeit
Cyberhaftpflicht
Schutz bei Datenschutzverletzungen und Cyberangriffen
Verjährung von Ansprüchen
Ansprüche gegen SwissErbe verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zur Vermeidung von Verjährung sollten Ansprüche unverzüglich geltend gemacht werden. Bei Zweifeln über mögliche Ansprüche wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfohlen.
Verjährungsfristen
7. Beendigung des Mandats
7.1 Kündigung durch den Mandanten
Jederzeit kündbar
Der Mandant kann das Mandatsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Die Kündigung bedarf keiner besonderen Form, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.
Honoraranspruch
Bei Kündigung durch den Mandanten besteht Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen gemäß der getroffenen Honorarvereinbarung.
7.2 Kündigung durch SwissErbe
Wichtiger Grund
SwissErbe kann das Mandat bei wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Interessenskonflikten oder Verletzung der Mitwirkungspflichten.
Kündigungsfrist
Die Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer angemessenen Frist, um dem Mandanten die anderweitige Rechtsvertretung zu ermöglichen. Bei wichtigem Grund ist auch eine fristlose Kündigung möglich.
Folgen der Mandatsbeendigung
Herausgabe von Unterlagen
Nach Mandatsende werden alle Mandantenunterlagen unverzüglich herausgegeben. SwissErbe behält ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Begleichung ausstehender Honorarforderungen.
Fortdauernde Pflichten
Die Verschwiegenheitspflicht und andere nachvertragliche Pflichten bestehen auch nach Mandatsende unverändert fort. Bereits eingeleitete Verfahren werden ordnungsgemäß abgewickelt.
8. Website-Nutzung und digitale Dienste
Die Nutzung unserer Website unterliegt diesen AGB. Wir stellen Informationen und Services nach bestem Wissen zur Verfügung, übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.
Nutzungsrechte
- • Kostenlose Nutzung für persönliche Zwecke
- • Keine kommerzielle Nutzung ohne Zustimmung
- • Respektierung der Urheberrechte
- • Keine automatisierte Datenextraktion
- • Kein Reverse Engineering der Website
Verbotene Handlungen
- • Überlastung der Server
- • Einschleusung von Schadsoftware
- • Verletzung von Urheberrechten
- • Missbräuchliche Nutzung von Formularen
- • Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen
Verfügbarkeit und technische Störungen
Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit unserer Website, können jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit garantieren. Wartungsarbeiten und technische Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.
Wartungsfenster
Geplante Wartungen werden vorab angekündigt und finden meist außerhalb der Geschäftszeiten statt.
Support
Bei technischen Problemen steht unser Support-Team während der Geschäftszeiten zur Verfügung.
9. Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis zwischen SwissErbe und dem Mandanten findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen.
Maßgebend sind insbesondere das Schweizerische Obligationenrecht (OR), das Anwaltsgesetz (BGFA) und die standesrechtlichen Bestimmungen.
Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist der Geschäftssitz von SwissErbe, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
Bei internationalen Mandatsverhältnissen gelten die entsprechenden internationalen Zuständigkeitsregeln.
Salvatorische Klausel und Vertragsänderungen
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.
Änderungen der AGB
Änderungen dieser AGB werden rechtzeitig mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht binnen eines Monats widersprochen wird. Bei Widerspruch endet das Mandatsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Schriftformerfordernis
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Als Schriftform genügen auch elektronisch übermittelte Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur.
10. Besondere Bestimmungen für verschiedene Rechtsgebiete
Erbrecht und Nachlassplanung
Testamentserstellung
Bei der Testamentserstellung wird besonders auf die Einhaltung der Formvorschriften und Pflichtteilsbestimmungen geachtet. Der Mandant wird über alle rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen aufgeklärt.
Nachlassabwicklung
Die Nachlassabwicklung erfolgt sorgfältig unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen und Fristen. Erben werden über ihre Rechte und Pflichten umfassend informiert.
Steuerrechtliche Aspekte
Bei steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Erbschaften wird auf die komplexe Rechtslage hingewiesen. SwissErbe arbeitet bei Bedarf mit spezialisierten Steuerberatern zusammen, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Wichtiger Hinweis
Steuerrechtliche Beratung ersetzt nicht die Konsultation eines spezialisierten Steuerberaters. Änderungen der Steuergesetzgebung können nachträgliche Anpassungen erforderlich machen.
Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen?
Gerne erläutern wir Ihnen alle Aspekte unserer Geschäftsbedingungen und beantworten Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.