SwissErbe

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Rechtliche Grundlagen für die Nutzung unserer Dienstleistungen und Website

Gültig ab: Januar 2024

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsdienstleistungen und die Nutzung der Website von SwissErbe. Sie regeln das Vertragsverhältnis zwischen SwissErbe als Dienstleister und den Mandanten als Auftraggeber. Mit der Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen oder der Nutzung unserer Website erkennen Sie diese Bedingungen als verbindlich an.

Anwendungsbereich

  • • Erbrechtsberatung und -vertretung
  • • Testamentserstellung und -beratung
  • • Nachlassabwicklung und Vermögensverwaltung
  • • Erbschaftssteueroptimierung
  • • Website-Nutzung und digitale Services
  • • Alle damit verbundenen Nebenleistungen

Ausschluss abweichender Bedingungen

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Mandanten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch für mündlich getroffene Nebenabreden.

2. Vertragsschluss und Mandatsverhältnis

Ein Mandatsverhältnis kommt durch die Annahme des Auftrags durch SwissErbe zustande. Die Annahme erfolgt entweder ausdrücklich durch schriftliche Bestätigung oder stillschweigend durch Aufnahme der Tätigkeit. Bis zur Annahme sind Angebote und Kostenvoranschläge unverbindlich.

Ablauf des Vertragsschlusses

1
Anfrage und Erstberatung

Unverbindliche Kontaktaufnahme und kostenlose Erstberatung zur Klärung des Sachverhalts.

2
Auftragsdefinition

Präzise Festlegung des Leistungsumfangs und der entsprechenden Honorarvereinbarung.

3
Mandatsbestätigung

Schriftliche Bestätigung der Mandatsübernahme mit detaillierter Leistungsbeschreibung.

Besonderheiten bei Notfällen

In dringenden Fällen, insbesondere bei kurzfristigen Terminen oder Fristen, kann ein Mandatsverhältnis auch mündlich oder durch schlüssiges Verhalten begründet werden. Eine nachträgliche schriftliche Bestätigung erfolgt unmittelbar nach Behandlung der dringlichen Angelegenheit.

Eilverfahren umfassen
  • • Fristwahrung bei Erbschaftsausschlagung
  • • Dringende einstweilige Verfügungen
  • • Zeitkritische notarielle Beurkundungen
  • • Notfälle bei Nachlassabwicklung

3. Leistungsumfang und Pflichten

3.1 Leistungen von SwissErbe

Umfassende Beratung

Qualifizierte rechtliche Beratung nach den Standards der Schweizer Anwaltschaft unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzeslage.

Gewissenhafte Vertretung

Interessenswahrung mit größter Sorgfalt unter Einhaltung aller berufsrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen.

Dokumentation

Sorgfältige Dokumentation aller Mandatstätigkeiten und Aufbewahrung aller relevanten Unterlagen.

3.2 Mitwirkungspflichten des Mandanten

Vollständige Informationen

Wahrheitsgemäße und vollständige Angaben aller relevanten Tatsachen sowie rechtzeitige Mitteilung von Änderungen.

Unterlagen und Dokumente

Zeitnahe Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen, Vollmachten und sonstigen Dokumente.

Terminwahrnehmung

Pünktliche Wahrnehmung vereinbarter Termine und rechtzeitige Absage bei Verhinderung.

Grenzen der Beratung

Keine Garantie für Erfolg

SwissErbe übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Rechtsberatung oder -vertretung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich zugesagt.

Steuerberatung

Steuerrechtliche Hinweise ersetzen nicht die Beratung durch einen spezialisierten Steuerberater, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

4. Honorar und Zahlungsbedingungen

Die Honorierung erfolgt nach dem Schweizerischen Anwalts-Tarif oder nach individueller Vereinbarung. Bei Pauschalpreisen wird dies vorab schriftlich festgehalten. Bei Zeithonorar werden die tatsächlich aufgewendeten Stunden in Anrechnung gebracht.

Honorarmodelle

Beratungsstunde CHF 250-450
Pauschalpreise Nach Vereinbarung
Erfolgshonorar Nur bei Vereinbarung

Nebenkosten

  • • Gerichts- und Verfahrenskosten
  • • Notargebühren und Beurkundungskosten
  • • Übersetzungskosten
  • • Reise- und Fahrtkosten
  • • Kosten für Auskünfte und Recherchen
  • • Kosten für Sachverständige
  • • Porto, Telefon, Kopien

Zahlungsbedingungen

Fälligkeit

Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. berechnet.

Vorschuss

Bei umfangreicheren Mandaten kann ein angemessener Vorschuss verlangt werden.

5. Verschwiegenheit und Datenschutz

SwissErbe unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und den Standesregeln der Schweizerischen Anwaltskammer. Alle Mandatsinformationen werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, eine gesetzliche Offenbarungspflicht besteht oder der Mandant hat ausdrücklich zugestimmt.

Umfang der Verschwiegenheit

  • • Alle Mandantengespräche und -korrespondenz
  • • Sämtliche übermittelte Unterlagen und Dokumente
  • • Interna der Rechtsberatung und Strategieentwicklung
  • • Familiäre und persönliche Verhältnisse
  • • Vermögens- und Finanzinformationen
  • • Alle im Rahmen der Beratung erlangten Kenntnisse

Datenschutzmaßnahmen

  • • Verschlüsselte Datenübertragung und -speicherung
  • • Zugriffsbeschränkungen auf Need-to-know-Basis
  • • Sichere physische und digitale Archivierung
  • • Regelmäßige Sicherheitsaudits und Updates
  • • Vertraulichkeitsvereinbarungen mit allen Mitarbeitern
  • • Sichere Entsorgung von Dokumenten

Grenzen der Verschwiegenheit

Die Verschwiegenheitspflicht entfällt nur in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen oder bei ausdrücklicher schriftlicher Entbindung durch den Mandanten. Dazu gehören beispielsweise Anzeigepflichten bei Geldwäscherei oder richterliche Anordnungen in bestimmten Strafverfahren.

Wichtiger Hinweis

Auch nach Beendigung des Mandatsverhältnisses bleibt die Verschwiegenheitspflicht zeitlich unbegrenzt bestehen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

6. Haftung und Haftungsbeschränkung

SwissErbe haftet für Schäden aus der Verletzung von Beratungs- und Vertretungspflichten nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abgeschlossen.

Haftungsausschluss

  • • Leichte Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig
  • • Schäden durch unvollständige Angaben des Mandanten
  • • Verluste durch Nichteinhaltung von Mitwirkungspflichten
  • • Änderungen der Rechtslage nach Beratungsende
  • • Handlungen Dritter (Gerichte, Behörden, etc.)
  • • Höhere Gewalt und außergewöhnliche Umstände

Versicherungsschutz

Berufshaftpflicht

Versicherungssumme entsprechend den Vorgaben der Schweizer Anwaltskammer

Vermögensschädenhaftpflicht

Deckung für reine Vermögensschäden aus beruflicher Tätigkeit

Cyberhaftpflicht

Schutz bei Datenschutzverletzungen und Cyberangriffen

Verjährung von Ansprüchen

Ansprüche gegen SwissErbe verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zur Vermeidung von Verjährung sollten Ansprüche unverzüglich geltend gemacht werden. Bei Zweifeln über mögliche Ansprüche wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme empfohlen.

Verjährungsfristen
Schlechterfüllung: 2 Jahre ab Kenntnis
Vertragsverletzung: 10 Jahre absolut

7. Beendigung des Mandats

7.1 Kündigung durch den Mandanten

Jederzeit kündbar

Der Mandant kann das Mandatsverhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. Die Kündigung bedarf keiner besonderen Form, sollte aber aus Beweisgründen schriftlich erfolgen.

Honoraranspruch

Bei Kündigung durch den Mandanten besteht Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen gemäß der getroffenen Honorarvereinbarung.

7.2 Kündigung durch SwissErbe

Wichtiger Grund

SwissErbe kann das Mandat bei wichtigem Grund kündigen, insbesondere bei Zahlungsverzug, Interessenskonflikten oder Verletzung der Mitwirkungspflichten.

Kündigungsfrist

Die Kündigung erfolgt unter Einhaltung einer angemessenen Frist, um dem Mandanten die anderweitige Rechtsvertretung zu ermöglichen. Bei wichtigem Grund ist auch eine fristlose Kündigung möglich.

Folgen der Mandatsbeendigung

Herausgabe von Unterlagen

Nach Mandatsende werden alle Mandantenunterlagen unverzüglich herausgegeben. SwissErbe behält ein Zurückbehaltungsrecht bis zur vollständigen Begleichung ausstehender Honorarforderungen.

Fortdauernde Pflichten

Die Verschwiegenheitspflicht und andere nachvertragliche Pflichten bestehen auch nach Mandatsende unverändert fort. Bereits eingeleitete Verfahren werden ordnungsgemäß abgewickelt.

8. Website-Nutzung und digitale Dienste

Die Nutzung unserer Website unterliegt diesen AGB. Wir stellen Informationen und Services nach bestem Wissen zur Verfügung, übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte.

Nutzungsrechte

  • • Kostenlose Nutzung für persönliche Zwecke
  • • Keine kommerzielle Nutzung ohne Zustimmung
  • • Respektierung der Urheberrechte
  • • Keine automatisierte Datenextraktion
  • • Kein Reverse Engineering der Website

Verbotene Handlungen

  • • Überlastung der Server
  • • Einschleusung von Schadsoftware
  • • Verletzung von Urheberrechten
  • • Missbräuchliche Nutzung von Formularen
  • • Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen

Verfügbarkeit und technische Störungen

Wir bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit unserer Website, können jedoch keine ununterbrochene Erreichbarkeit garantieren. Wartungsarbeiten und technische Störungen können zu vorübergehenden Einschränkungen führen.

Wartungsfenster

Geplante Wartungen werden vorab angekündigt und finden meist außerhalb der Geschäftszeiten statt.

Support

Bei technischen Problemen steht unser Support-Team während der Geschäftszeiten zur Verfügung.

9. Schlussbestimmungen

Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen SwissErbe und dem Mandanten findet ausschließlich schweizerisches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sind ausdrücklich ausgeschlossen.

Maßgebend sind insbesondere das Schweizerische Obligationenrecht (OR), das Anwaltsgesetz (BGFA) und die standesrechtlichen Bestimmungen.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis ist der Geschäftssitz von SwissErbe, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

Bei internationalen Mandatsverhältnissen gelten die entsprechenden internationalen Zuständigkeitsregeln.

Salvatorische Klausel und Vertragsänderungen

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden rechtzeitig mitgeteilt und gelten als genehmigt, wenn nicht binnen eines Monats widersprochen wird. Bei Widerspruch endet das Mandatsverhältnis zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Schriftformerfordernis

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst. Als Schriftform genügen auch elektronisch übermittelte Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur.

10. Besondere Bestimmungen für verschiedene Rechtsgebiete

Erbrecht und Nachlassplanung

Testamentserstellung

Bei der Testamentserstellung wird besonders auf die Einhaltung der Formvorschriften und Pflichtteilsbestimmungen geachtet. Der Mandant wird über alle rechtlichen Möglichkeiten und Grenzen aufgeklärt.

Nachlassabwicklung

Die Nachlassabwicklung erfolgt sorgfältig unter Beachtung aller gesetzlichen Bestimmungen und Fristen. Erben werden über ihre Rechte und Pflichten umfassend informiert.

Steuerrechtliche Aspekte

Bei steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Erbschaften wird auf die komplexe Rechtslage hingewiesen. SwissErbe arbeitet bei Bedarf mit spezialisierten Steuerberatern zusammen, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

Wichtiger Hinweis

Steuerrechtliche Beratung ersetzt nicht die Konsultation eines spezialisierten Steuerberaters. Änderungen der Steuergesetzgebung können nachträgliche Anpassungen erforderlich machen.

Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen?

Gerne erläutern wir Ihnen alle Aspekte unserer Geschäftsbedingungen und beantworten Ihre Fragen in einem persönlichen Gespräch.